Allgemeine Geschäftsbedingungen
Noch zu ergänzen: Diese AGB sind ein sorgfältig vorbereiteter Entwurf für einen Reinigungsbetrieb. Lassen Sie sie einmal von der Handwerkskammer Lübeck oder anwaltlich prüfen – insbesondere §§ 5, 8 und 9. Die Rechtsberatung der Handwerkskammer ist für Mitglieder kostenlos.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen zwischen Nordischglanz, Inhaber Amir Aug, Dieselweg 2, 24159 Kiel (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Nach einer Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein individuelles, kostenloses Angebot. Dieses ist – sofern nicht anders vermerkt – 30 Tage gültig.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch die Aufnahme der Arbeiten zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem beigefügten Leistungsverzeichnis. Nur die dort aufgeführten Arbeiten sind geschuldet.
(2) Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Absprache gesondert vergütet.
(3) Der Auftragnehmer stellt Reinigungsmittel, Geräte und Verbrauchsmaterial, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber stellt kostenfrei Wasser, Strom sowie – soweit erforderlich – einen abschließbaren Abstellraum zur Verfügung.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch zuverlässige Subunternehmer erbringen zu lassen. Für deren Arbeit haftet er wie für eigenes Handeln.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt zum vereinbarten Termin Zugang zu den zu reinigenden Flächen.
(2) Besonders empfindliche Oberflächen, Gegenstände von hohem Wert sowie technische Besonderheiten sind vor Leistungsbeginn in Textform mitzuteilen. Ohne einen solchen Hinweis kann für Schäden an derartigen Gegenständen keine Haftung übernommen werden.
(3) Übergebene Schlüssel werden protokolliert, sorgfältig und getrennt von Adressdaten verwahrt und ausschließlich an eingesetzte Mitarbeitende ausgegeben.
(4) Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden (z. B. kein Zugang), gilt sie als erbracht und wird berechnet, sofern die Absage nicht mindestens 48 Stunden vorher mitgeteilt wurde.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand auf Grundlage des im Angebot genannten Stundensatzes, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Auf diese Abrechnungsweise wird vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben.
(2) Eine im Angebot enthaltene Zeitschätzung ist eine Prognose, keine Festpreiszusage. Zeichnet sich ab, dass der Aufwand die Schätzung wesentlich überschreitet, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Fortführung der Arbeiten.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Bei Dauerschuldverhältnissen wird monatlich zum Monatsende abgerechnet; die geleisteten Stunden werden dabei ausgewiesen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung bei Dauerverträgen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen angemessen anzupassen, wenn sich die Kosten – insbesondere durch Tariflohnerhöhungen im Gebäudereiniger-Handwerk oder gesetzliche Abgaben – nachweislich erhöhen. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung außerordentlich kündigen.
§ 6 Termine und Ausführung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin ausnahmsweise nicht eingehalten werden, informiert der Auftragnehmer unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.
(2) Bei höherer Gewalt, Streik oder behördlichen Anordnungen ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung.
§ 7 Mängel und Nacherfüllung
(1) Der Auftraggeber prüft die erbrachte Leistung nach Möglichkeit zeitnah. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung in Textform anzuzeigen; im Verkehr mit Unternehmern gilt § 377 HGB.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge erbringt der Auftragnehmer die Leistung kostenfrei nach. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen unverändert.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen, damit der Sachverhalt geklärt und eine Regulierung eingeleitet werden kann.
(4) Für Schäden an Gegenständen, auf deren Empfindlichkeit nicht gemäß § 4 Abs. 2 hingewiesen wurde, wird nicht gehaftet.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge enden mit der Erbringung der Leistung.
(2) Dauerverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 10 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden des Auftragnehmers abzuwerben oder zu beschäftigen.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Kiel.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026